Mittwoch, 1. Februar 2023

[ #geschichte ] Die Rankweiler Dorfordnung von 1596


Dorfordnung von Rankweil vom 10. Januar 1596, betreffend die Nutzung des Gemeindegutes, die Gemeindefronen, die Bestellung der Geschworenen, das Nichteinhalten der Flur- und Weggrenzen, das Schließen der Gatter, die Deckung des Holzbedarfs der Bäcker, Färber, Gerber, die Nutzung der Maiengüter, die Wahl des Säckelmeisters, die Gültigkeit der Ordnung auch für die Rodsäumer. 


Im Anhang folgt eine Beschreibung der Grenzen zwischen Rankweil und Altenstadt von 1552.
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!

 [ #Dornbirner Nachrichten ]⇒ 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen